Ein Bestattungsvorsorgevertrag bietet Ihnen die Möglichkeit, sich zu Lebzeiten für einen Bestatter Ihres Vertrauens zu entscheiden und Ihren Abschied vom Leben zu gestalten. Sie können einen derartigen Vertrag jederzeit mit einem Beerdigungsunternehmen abschließen. Sie entscheiden und legen fest, wie die Bestattung durchgeführt werden soll.

Das hat den Vorteil, dass Ihre Angehörigen in der Zeit der Trauer nicht mit der Organisation der Trauerfeier belastet werden. Derartige mit Bestattungsunternehmen abgeschlossene Verträge sind rechtsverbindlich und gelten über den Tod hinaus. Es kann kein Erbe in den von Ihnen festgelegten Bestattungsablauf eingreifen, da eine Einflussnahme Dritter nicht möglich ist. Eine Bestattungsvorsorge wird Ihnen das gute Gefühl geben, Ihren letzten Schritt nach Ihren Vorstellungen geregelt und vertrauensvollen Händen anvertraut zu haben.

Alle Details, die Ihre Bestattung betreffen, können Sie in einem Bestattungsvorsorgevertrag festlegen. Dazu gehören etwa:

  • Die Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung)
  • Der Beisetzungsort (Friedhof, Wald, See oder Luft)
  • Die musikalische Begleitung der Trauerfeier
  • Die Wahl der floristischen Dekorationen
  • Der Ablauf der Trauerfeier
  • Die Form der Trauerdrucksachen
  • Alle weiteren individuellen Wünsche

Sicherung Ihrer Vorstellungen einer Bestattung

Finanzierung

Viele haben den Wunsch, für ihre Bestattung selbst zu sorgen und damit den Verwandten schwierige Entscheidungen und finanzielle Belastungen zu ersparen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die finanzielle Sicherung Ihrer Vorstellungen hinsichtlich einer Bestattung zu gewährleisten. Sprechen Sie mit uns und wir werden gemeinsam eine passende Lösung finden. Anweisungen zur Bestattung können auch in einem Testament niedergelegt werden. Dies ist aber nicht sinnvoll, da das Testament erfahrungsgemäß erst zwei bis drei Wochen nach dem Sterbefall eröffnet wird. Vereinbaren Sie einen Termin, damit Sie die Themen Bestattungsvorsorge und Finanzierung unverbindlich und kompetent mit uns besprechen können. Mit einem Rechtsanwalt als Inhaber werden Sie bei Murk Bestattungen auch in rechtlichen Fragen kompetent beraten.

Treuhandkonto

Durch den Abschluss eines Treuhandvertrages und die Zahlung der Beiträge auf ein Treuhandkonto ist eine Möglichkeit gegeben, Ihre Bestattung finanziell abzusichern. Ein Treuhandkonto schützt die von Ihnen gezahlten Beiträge und macht die Umsetzung der Vorgaben im Rahmen der Bestattung möglich. Es entstehen keine Kontogebühren und das angelegte Geld wird besser verzinst als bei herkömmlichen Sparbucheinlagen. Ein derartiges Konto schützt Sie u. a. auch vor den Folgen einer Insolvenz des beauftragten Unternehmens.

Sterbegeldversicherung

Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Auf diese Weise wird Ihr Bestattungsvorsorgevertrag über einen zentral geschlossenen Gruppenversicherungsvertrag abgesichert. Eine Aufnahme ist bis zum 80. Lebensjahr möglich und bedarf keiner Gesundheitsprüfung. Die Beiträge sind durch den Gruppenversicherungsvertrag relativ günstig und bei Unfalltod besteht ein sofortiger Versicherungsschutz. Nach 18 Monaten gilt der volle Versicherungsschutz im Wert der Versicherungssumme zzgl. anteiliger Überschussbeteiligung. Die Beitragszahlungsdauer ist auf 25 Jahre begrenzt und reicht höchstens bis zum 85. Lebensjahr. Die Zahlungsmodalitäten sind dabei von monatlich, jährlich oder einmalig variabel, ebenso wie die Versicherungssumme individuell zwischen EUR 2.000,- und EUR 12.500,- festgelegt werden kann.